BlueRayRip

Änderungsstand: 2020-10-24

Hinweis! Das Benutzen eines Rip-Tools kann in einigen Ländern möglicherweise gegen bestehendes Recht verstoßen. Meine Recherchen diesbezüglich brachten keine eindeutigen, klaren Antworten hervor. Eine Privatkopie, für den eigenen Gebrauch, ist wohl legitim, aber das Umgehen von Schutzmechaniken theoretisch nicht. Ohne das Eine würde aber das Andere nicht funktionieren. Ich möchte definitiv keinen Menschen animieren, gegen bestehendes Recht zu verstoßen. Ich bitte jeden Einzelnen selbst, sich über die bestehende Rechtslage im eigenen Land zu informieren, bevor hier weitergelesen wird. Deshalb der Aufbau nur in einer Virtuellen Maschine als Test.

Hier mein Testaufbau in einer Win10-VM:

„MakeMKV“ war das Rip-Programm, welches mich für den Anfang überzeugte, aber gewisse Einstellungen einfach fehlten. Und ich wollte meine Hardware auch benutzen, sprich die Encoding Funktion der Grafikkarte, was bei „MakeMKV“ nicht integriert ist. Für’s Erste sollte es aber seinen Dienst verrichten. Die Beta-Version ist seit Jahren kostenlos und immer noch funktionell. Dafür muss man nur den Beta-Key eintragen, den man auch findet, wenn man danach sucht. Durch Zufall bin ich etwas später auf ein Video gekommen, wo der Ersteller die Software „HandBrake“ verwendet, um BluRay’s zu Rippen. „HandBrake“ ist kostenlos. Allerdings kann „HandBrake“ nicht mit dem Kopierschutzmechanismus umgehen. Es gibt aber einen Trick, womit Handbrake auch mit dem Kopierschutz klar kommt. Dafür benötigt man aber die Installation von „MakeMKV“. Klingt etwas umständlich, aber „HandBrake“ ist eigentlich schon fast das NonPlusUltra in Sachen BlueRay Rip. Wie funktioniert nun das Ganze?

Als Erstes installierte ich „MakeMKV“, gab den Beta-Key ein, startete anschließend „MakeMKV“ noch einmal, las zum Test eine BlueRay ein, beendete „MakeMKV“ und installierte anschließend „HandBrake“. Dann begab ich mich in den Installationsordner von „MakeMKV“ und suchte die Datei libmmbd64.dll und kopierte die Datei in den Installationsordner von „HandBrake“. Dann benannte ich die Datei um in libaacs.dll, fügte die kopierte Datei nochmals ein und benannte diese um in libbdplus.dll . Das war auch schon das ganze Geheimnis. BlueRay’s können nun mit „HandBrake“ gerippt werden. Übrigens, die 2 erstellten Dateien sollten ein einen separaten Ordner zusätzlich abgelegt werden. Somit hat man diese dann zur Hand, wenn „HandBrake“ geupdatet wird, da bei einem Update vorher das Installationsverzeichnis gelöscht wird. Nur einige Config’s, die wohl wo anders abgespeichert wurden, bleiben erhalten.

Zur Gesetzeslage, ganz speziell in Deutschland, kann ich, wie zur Einleitung schon beschrieben, leider keine genaue Auskunft geben. Das ist, selbst im Privatbereich, eine Grauzone, wo selbst Rechtsanwälte keine eindeutige Antwort liefern können. Im Internet danach zu suchen, ist in etwa so, wie die richtige Nadel im Heuhaufen zu finden. Im übertragenen Sinne findet man hunderte Meinungen und diesbezüglich 20 verschiedenen Antworten. Eine komplizierte Angelegenheit.

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Quelle:

https://www.youtube.com/watch?v=gQV5RX2YUiY

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